Zuschuss zur Miete

Bei der Stadtbau Würzburg sind folgende zwei Förderungen möglich:

1.) Einkommensorientierte Förderung (abgekürzt  EOF)

 

2.) Bayerisches Modernisierungsprogramm (abgekürzt  BayMod)

Um diese Förderungen nutzen zu können brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein.

 

1.) Wo erhalte ich den Wohnberechtigungsschein?

Den Wohnberechtigungsschein (abgekürzt WBS) beantragen Sie hier einen :

Fachbereich Soziales – Stadt Würzburg
Karmelitenstraße 43
97070 Würzburg

Telefon: 0931 – 37 0

Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • die letzten zwölf Lohn- und Gehaltsabrechnungen von allen Haushaltsangehörigen; Einkommensnachweise (Rentenbescheide, Arbeitslosengeldbescheide, Sozialhilfebescheide, Pflegegeldbescheide etc.)
  • Nachweis über Entrichtung oder Erhalt von Unterhalt
  • Nachweis über Schwerbehinderung ab einem „GdB von 50“
  • Schul-/Immatrikulationsbescheinigungen (ab 15 Jahren)
  • Schwangerschaftsbescheinigung/Mutterpass
  • Heiratsurkunde/ Aufgebotsbescheinigung

 

2.) Wie erhalte ich die Einkommensorientierte Förderung?

Die Einkommensorientierte Förderung erhalten Sie ausschließlich mit dem Wohnberechtigungsschein (abgekürzt WBS).

Zuerst beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein (abgekürzt WBS).

Der Wohnberechtigungsschein (abgekürzt WBS) gibt Auskunft welche Förderung Ihnen zusteht.
Die ermittelte Stufe legt fest, wie viel Zuschuss Sie von der Stadt Würzburg zur Miete erhalten.

Achten Sie hierfür auf diese Zeichen im Wohnungsangebot:

 

 

3.) Habe ich Chancen die EOF zu bekommen?

Ob Sie die EOF erhalten und in welcher Höhe, hängt von der Größe Ihres Haushalts und Ihrem Haushaltseinkommen ab. Die Tabelle erlaubt eine erste Einschätzung.

 

Diese Angaben sind Richtwerte. Die genaue Berechnung erfolgt nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) durch den Fachbereich Soziales der Stadt Würzburg im Rahmen der Berechtigungsprüfung.

Achtung: Wohnungen mit EOF-Stufe 1 werden ausschließlich von der Stadt Würzburg vergeben.

 

4.) Wie erhalte ich die BayMod Förderung?

Die BayMod Förderung erhalten Sie ausschließlich mit dem Wohnberechtigungsschein (abgekürzt WBS).

Zuerst beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein (abgekürzt WBS).

Mit dem Wohnberechtigungsschein (abgekürzt WBS) können Sie sich auf eine BayMod-Wohnung bewerben.

Achten Sie hierfür auf dieses Zeichen im Wohnungsangebot:

Mehr Informationen zur Förderung zum Download finden Sie hier EOF-Informationsflyer.