Vergabekriterien

Die Vergabe unserer Wohnungen folgt festen Richtlinien.

 

Mietsicherheit

Die Zahlung der Miete und der Kaution muss dauerhaft sichergestellt sein. Der Interessent muss seine Zahlungsfähigkeit belegen.

Einhaltung rechtlicher Vorgaben

Bei öffentlich gefördertem Wohnraum erfolgt die Belegung der Wohnung entsprechend der Bestimmung des Wohnungsbindungsgesetzes bzw. der Wohnraumförderbestimmungen.

Die Einhaltung der Bestimmungen wird durch die Vorlage des jeweils benötigten Wohnberechtigungsscheins gewährleistet.

Die Beantragung dieser Förderung durch die Regierung, beantragen Sie selbst bei der Stadt Würzburg, Fachbereich Soziales über:

Fachbereich Soziales
Karmelitenstraße 43
97070 Würzburg
Tel: 0931 – 37 0
Fax: 0931 – 37 38 02

Diskriminierungsfreie Wohnungsvergabe und faire Behandlung aller Interessenten

Der gesamte Prozess der Vergabe von Wohnraum soll von der Betrachtung objektiver Kriterien und der fairen Behandlung aller Interessenten(-gruppen) geleitet sein. Dabei muss vermieden werden, Personen allein aufgrund ihrer nachfolgenden individuellen Merkmale (oder damit in Verbindung stehender Ausprägungen) ungünstiger zu behandeln: Die Rasse oder ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion oder Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Identität.

Stabile Nachbarschaften im Gebäude

Eine intakte Hausgemeinschaft ist der beste Garant für zufriedene Mieter. Daher achten wir bei der Belegung unserer Wohnungen darauf, bestehende Hausgemeinschaften stabil zu halten bzw. zu stabilisieren.

Gemischte Bewohnerstruktur im Quartier

Eine gute Mischung hält die Quartiere lebendig und aktiv. Es ist deshalb wichtig, dass Alt und Jung, Familien und Singles und auch eine möglichst große Streuung sozialer Schichten miteinander im Quartier wohnen. Schon bei der Entwicklung unseres Wohnungsbestandes legen wir Wert darauf, Wohnungen unterschiedlicher Standards anbieten zu können.

Gleichzeitig berücksichtigen wir dieses Kriterium auch bei jeder Neuvermietung.

Dringlichkeit

Der Auslöser für jede Wohnungssuche ist eine persönliche Lebenssituation, die als individuelle und subjektive Dringlichkeit wahrgenommen wird.

Wir sehen eine Dringlichkeit insbesondere in folgenden Fällen:

  • Ortsveränderung durch Arbeitsplatzwechsel
  • Persönliche Lebenssituationen (Familiengründung, -zuwachs, Scheidung, Tod des Partners o. ä.)
  • Eigenbedarfskündigungen und drohende Wohnungslosigkeit
  • Missverhältnis zwischen Haushalts- und Wohnungsgröße
  • Interne Prioritäten, z. B. Umsetzungen aufgrund bevorstehender Baumaßnahmen

Ein Zuhause für Menschen mit Zugangsschwierigkeiten schaffen

Viele Menschen haben es schwer, Zugang zum freien Wohnungsmarkt zu bekommen. Deshalb arbeiten wir mit verschiedenen Institutionen zusammen, um im Rahmen unserer Möglichkeiten hier Verantwortung zu übernehmen. Besonders betrifft dies die Themen Barrierefreiheit und diverse Formen von Integration in den Wohnalltag.

Unternehmensrichtlinien

Als kommunales Wohnungsunternehmen findet unsere Wohnungsvergabe unter den hier erläuterten Vergabekriterien statt. Die Stadtbau Würzburg stellt für die Vergabeprozesse zentrale Tools zur Verfügung (insb. „Immomio“), die eine rechtskonforme Vergabe in Bezug auf Datenschutz und Anti-Diskriminierungsregeln sicherstellen sollen. Daher ist es unzulässig, eigenständige Kriterien und Prozesse für die Wohnungsvergabe zu etablieren.

Alle freifinanzierten Wohnungen werden der Allgemeinheit über das Internet angeboten. Das bedeutet, Sie können als Mieter keinen Nachmieter vorschlagen, sondern diesen lediglich auf unser Wohnungsangebot hinweisen.

Zuwendungen, Beeinflussung oder Drohungen an unsere Mitarbeiter führen zum sofortigen Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

Eine Kontaktaufnahme nach der Bewerbung ist nicht notwendig. Den aktuellen Bewerbungsstand können Sie jederzeit über Ihr Immomio-Konto abrufen.