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Schimmelalarm: So beugen Sie vor

Schimmel ist kein schönes Thema – und trotzdem gerade in der kalten Jahreszeit manchmal präsenter als gewünscht. Schimmel stellt nicht nur eine gesundheitliche Gefahr dar – und dies besonders für Säuglinge, Kleinkinder und immunschwache Personen. Schimmel kann zudem die bauliche Substanz Ihres Zuhauses angreifen.

 

Wie entsteht Schimmel?

Schimmelsporen sind von Natur aus Teil der Luft und grundsätzlich zunächst ungefährlich. Wenn sie sich allerdings auf einem geeigneten Untergrund festsetzen können, bilden sie verschiedene Schimmelpilze aus. Und diese fühlen sich bei ausreichend Wärme und Feuchtigkeit besonders wohl und vermehren sich.

Zu den häufigsten Schimmelarten zählen schwarzer, weißer, grüner, gelber und roter Schimmel. Egal welcher sein Unwesen treibt – Sie erkennen einen möglichen Befall in Ihrem Zuhause stets an einem muffigen Geruch und Flecken, u. a. an Wänden und Fugen sowie Möbeln und Teppichen.

Oft sind falsches Lüft- und Heizverhalten, Schäden an Wasserleitungen, Dächern und Mauerwerken sowie unbemerkte Rohrbrüche für Schimmelentstehung verantwortlich.

Tun Sie deshalb alles, um Schimmel vorzubeugen und achten Sie hierzu besonders auf folgende Punkte:

 

Wie vermeiden Sie Schimmelbildung?

Optimale Luftfeuchtigkeit:
Schimmel entsteht besonders leicht bei hoher Luftfeuchtigkeit. Daher sollte sie 60 Prozent in der Wohnung nicht überschreiten. Dies gewährleisten Sie durch regelmäßiges Lüften. Öffnen Sie deshalb Ihre Fenster weit und zwar mehrmals täglich für einige Minuten!

Raumtemperatur:
Um die Schimmelgefahr zu reduzieren, liegt die empfohlene Raumtemperatur in Wohnräumen bei 20 °C, in Schlafräumen bei 17 °C. Heizen Sie also richtig!

Raumanordnung:
Vermeiden Sie große Möbelstücke direkt vor kalten Außenwänden. Lassen Sie mindestens sieben Zentimeter Abstand zur Wand – so kann die Luft besser zirkulieren. Die korrekte Anordnung der Möbel in Ihren Wohnräumen kann Schimmel entscheidend vorbeugen!

Wäschetrocknung:
Trocknen Sie, wenn möglich, Ihre Wäsche draußen oder im extra vorgesehenen Trocknungsraum. Sollten Sie in Ihrer Wohnung trocknen müssen, lüften Sie anschließend unbedingt!

 

Als Mieter sind Sie verpflichtet, die Räumlichkeiten Ihres Wohnobjekts immer ausreichend zu lüften und zu beheizen. So vermeiden Sie Unannehmlichkeiten durch Schimmel.

Kommen Sie gut durch die feucht-kalte Zeit!